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Aktuelles Fichtner-Tipp
Seit 01.01.2009: Mehr absetzen bei
Handwerkerleistungen
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Handwerkerleistungen sind absetzbar
Für Modernisierungsarbeiten können Sie 20 Prozent
der Handwerkerleistung absetzen.
Seit dem 01.01.2009 können bei einem Höchstbetrag von
6.000 Euro so bis zu 1.200
Euro im Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden.
Voraussetzung für die Gewährung des Steuervorteils ist
die Vorlage einer
Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, auf
der die Kosten für die
Arbeitskraft separat aufgeführt sind. Die anteilige
Mehrwertsteuer der Arbeitskosten ist
ebenfalls steuerbegünstigt, wenn sie separat auf der
Rechnung aufgeführt ist. Außerdem
muss der Einkommenssteuererklärung ein Zahlungsnachweis
über die Handwerkerleistung
- beispielsweise ein Kontoauszug - beigelegt werden.
Beispielrechnung
Ihr Fichtner Partner berechnet an Arbeitskosten für die
Modernisierung eines Garagentores
und einer Haustür 600 Euro. Zuzüglich 19% MwSt sind dies
insgesamt 714 Euro.
20% von 714 Euro entspricht 142,80 Euro - um diesen
Betrag mindert sich die tarifliche
Einkommensteuerschuld. |
| Stand: 30.04.2010 |
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