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Aktuelles Fichtner-Tipp
Seit 01.01.2009: Mehr absetzen bei Handwerkerleistungen
 
Handwerkerleistungen sind absetzbar
   Für Modernisierungsarbeiten können Sie 20 Prozent der Handwerkerleistung absetzen.
   Seit dem 01.01.2009 können bei einem Höchstbetrag von 6.000 Euro so bis zu 1.200
   Euro im Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden.
  
   Voraussetzung für die Gewährung des Steuervorteils ist die Vorlage einer
   Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, auf der die Kosten für die
   Arbeitskraft separat aufgeführt sind. Die anteilige Mehrwertsteuer der Arbeitskosten ist
   ebenfalls steuerbegünstigt, wenn sie separat auf der Rechnung aufgeführt ist. Außerdem
   muss der Einkommenssteuererklärung ein Zahlungsnachweis über die Handwerkerleistung
   - beispielsweise ein Kontoauszug - beigelegt werden.

Beispielrechnung
   Ihr Fichtner Partner berechnet an Arbeitskosten für die Modernisierung eines Garagentores
   und einer Haustür 600 Euro. Zuzüglich 19% MwSt sind dies insgesamt 714 Euro.
   20% von 714 Euro entspricht 142,80 Euro - um diesen Betrag mindert sich die tarifliche
   Einkommensteuerschuld.
Stand: 30.04.2010
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