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Rauchwarnmelder Installationspflicht in Bayern
Gesetzliche Frist bis 31.12.2017 in allen Wohnungen!
Der Gesetzgeber gibt in der Norm DIN 14676 konkrete Anweisungen zu Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern. Über 400 Menschen sterben jährlich in Deutschland durch Brände, die Mehrzahl davon in Privathaushalten. Dagegen können Sie etwas unternehmen. Schützen Sie sich und Ihre Familie mit zuverlässigen Rauchwarnmeldern.
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vom 07.04.2016 // Baubeschlag