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Bundestag beschließt neues Waffengesetz und Änderungen zum Waffenrecht

Der Deutsche Bundestag hat am 18.05.2017 Änderungen des Waffengesetzes beschlossen. Ziel des neuen Waffengesetzes soll es sein, den Sicherheitsstandard für die Aufbewahrung von Waffen und Munition anzuheben. Bisher war es ausreichend, Langwaffen, Kurzwaffen und Munition in Waffenschränken der Stufe A und B nach VDMA24992 aufzubewahren.

Für bisher genutzte Waffenschränke gilt jedoch nach jetzigem Kenntnisstand ein Bestandsschutz. Wer bereits einen Waffenschrank der Klasse A oder B besitzt, darf diesen weiter nutzen. Die Bestandsregelung soll auch für Waffen gelten, die neu erworben werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Kapazität des alten Schranks ausreicht. Die Regelung gilt nach den Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren auch für Mitbewohner, die ihre Waffen gemeinsam aufbewahren.

Wird jedoch ein Waffenschrank nach Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes erworben, muss der Schrank den neuen Normen entsprechen. Der Bundesrat muss dem neuen Waffengesetz noch zustimmen. Anfang Juli soll das Waffengesetz dann in Kraft treten.

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vom 27.06.2017 // Baubeschlag